Winterdienst & Außenanlagen
Winterdienst und Pflege der Außenanlagen
Räum- und Streupflicht ist keine Frage des guten Willens, sondern der Haftung. Wir übernehmen sie im schriftlich vereinbarten Umfang - zuverlässig und nachvollziehbar.
- Festpreis nach Besichtigung
- Termin ist Termin
- Haftpflichtversichert
Leistungsumfang
Was dazugehört
Als Eigentümer oder Verwaltung haften Sie für geräumte Wege - auch dann, wenn Sie selbst nicht vor Ort sind. Eine schriftliche Vereinbarung überträgt diese Pflicht im festgelegten Umfang und macht sie überprüfbar.
- Räumen und Streuen der vereinbarten Gehwege, Zufahrten und Zugänge
- Einsatzzeiten schriftlich festgelegt - werktags und an Sonn- und Feiertagen
- Nachräumen bei anhaltendem Schneefall
- Bereitstellung und Lagerung der vereinbarten Streumittel
- Dokumentation der Einsätze auf Wunsch
- Laubbeseitigung, Grünpflege und einfache Außenarbeiten
- Kombinierbar mit laufendem Hausmeisterservice
Ablauf
Von der Anfrage bis zur Übergabe
Jeder Schritt ist abgeschlossen, bevor der nächste beginnt - und Sie wissen vorher, was er kostet.
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Anfrage
Sie nennen Objekt, betroffene Flächen und den gewünschten Beginn der Saison.
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Flächen festlegen
Wir gehen das Objekt durch und legen fest, welche Wege, Zufahrten und Zugänge in welchem Umfang betreut werden.
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Vereinbarung
Flächen, Einsatzzeiten, Streumittel und Konditionen kommen schriftlich hinein - das ist die Grundlage der Haftungsübertragung.
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Saisonbetrieb
Wir räumen und streuen wie vereinbart, räumen bei anhaltendem Schneefall nach und dokumentieren die Einsätze auf Wunsch.
Kein Vertreterbesuch, kein Abschlussdruck, keine Unterschrift vor Ort nötig.
Wichtig zu wissen
Haftung sauber geregelt
Die Räum- und Streupflicht geht nur in dem Umfang auf uns über, der schriftlich vereinbart ist - deshalb halten wir Flächen, Zeiten und Streumittel so genau fest. Was nicht in der Vereinbarung steht, bleibt in Ihrer Verantwortung. Das klingt kleinlich, ist im Schadensfall aber genau der Punkt, auf den es ankommt.
Häufige Fragen
Was Auftraggeber vorher wissen wollen
Erfüllt der Winterdienst meine Räum- und Streupflicht?
Ja, das ist der Zweck der Vereinbarung. Wir legen die zu räumenden Flächen, die Einsatzzeiten und die Streumittel schriftlich fest. Die Verkehrssicherungspflicht geht damit im vereinbarten Umfang auf uns über - was genau abgedeckt ist, steht im Vertrag.
Ab wann wird geräumt?
Werktags in der Regel bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr, danach nach Bedarf. Bei anhaltendem Schneefall wird nachgeräumt. Die konkreten Zeiten halten wir in der Vereinbarung fest.
Einsatzgebiet
Winterdienst in Emden und Ostfriesland
Fixum arbeitet von Emden aus in einem Umkreis von rund 50 Kilometern. Anfahrt und Arbeitszeit stehen im Angebot getrennt, damit Sie sehen, was der Weg kostet. Größere Projekte fahren wir auf Anfrage auch weiter.
- Emden
- Aurich
- Leer
- Norden
- Norddeich
- Krummhörn
- Hinte
- Moormerland
- Weener
- Wiesmoor
- Großefehn
- Ihlow
- Südbrookmerland
- Westoverledingen
- Papenburg
- Wittmund
- Uplengen
Ein Anruf reicht
Bereit für Ihr Objekt?
Ob volle Wohnung, Entkernung oder Trockenbau - sagen Sie kurz, worum es geht. Sie bekommen eine ehrliche Einschätzung, auch wenn es am Ende ein anderer machen soll.